Beglaubigter Übersetzungsdienst

Die Übersetzung eines offiziellen Dokuments erfordert manchmal den Einsatz bescheinigten Übersetzung deren offizieller Name eine beglaubigte Übersetzung ist. Je nach Land wird sie auch als notarielle Übersetzung, amtliche Übersetzung oder vereidigte Übersetzung bezeichnet. In mehreren Ländern der Europäischen Gemeinschaft – Frankreich, Belgien, Luxemburg und Spanien – wird sie von einem Übersetzer erstellt, der als Gerichtssachverständiger in eine Liste von Gerichtssachverständigen eingetragen ist. Diese ermächtigten Übersetzer werden somit in Frankreich und in ihren jeweiligen Ländern ohne weitere Beglaubigung anerkannt. In Großbritannien und Italien gibt es keine beglaubigte Übersetzung; der Übersetzer beglaubigt seine Übersetzung vor einem Ministerialbeamten.

Die ermächtigten sachverständigen Übersetzer unseres Teams sind von den Berufungsgerichten und dem Kassationsgericht ernannt und vereidigt worden. Unsere Auswahl garantiert Ihnen eine qualitativ hochwertige juristische Übersetzung, die nach den Regeln der Kunst angefertigt wird, und die Erstellung dieser beglaubigten Übersetzungen innerhalb der vorgegebenen Frist und bei Bedarf auch innerhalb kürzester Zeit.

Bei Alpis, verfügt unser Team über jahrelange Erfahrung in der Projektleitung von beglaubigten Übersetzungen. Wir übernehmen alle Schritte dieses Verfahrens, damit Ihre Dokumente in jedem Land akzeptiert werden, insbesondere wasApostillen und Beglaubigungen betrifft.

So können wir Ihre Anfragen nach beglaubigten Übersetzungen im Rahmen eines Behördengangs, der Beantwortung einer internationalen Ausschreibung, einer Niederlassung oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland erfüllen.

Einige Beispiele für betroffene Dokumente:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Führungszeugnis
  • Auszug oder Handels- und Gesellschaftsregister
  • Gerichtsentscheidungen
  • Bilanzen und Jahresabschlüsse
  • Verträge, notarielle Urkunden, Gesellschaftssatzungen
  • Universitätsdiplome und Notenabschriften
  • Bankauszüge
  • Urteile und Verfügungen
  • Versicherungsbescheinigungen und -policen
  • Vollmachten, Prokura und Aufzeichnungen über Erbschaften oder Adoptionen
  • alle amtlichen Dokumente im Allgemeinen
Service de traduction assermentée

Ihre Fragen zu beglaubigten Übersetzungen

Indem Sie uns eine gescannte Kopie des Dokuments übermitteln und uns, um Ihnen effizient antworten zu können, Folgendes mitteilen:

  1. Das Zielland
  2. Die Sprache, in die übersetzt werden soll
  3. Die Formalität, für die diese Dokumente benötigt werden, und alle besonderen Anweisungen.

Dieser Vorgang ist je nach Land unterschiedlich: In Frankreich ist eine beglaubigte Übersetzung eine von einem ermächtigten Übersetzer angefertigte Übersetzung, die als beglaubigte Übersetzung oder bescheinigte Übersetzung bezeichnet wird.

Die bemächtigten sachverständigen Übersetzer jedes Berufungsgerichts können beglaubigte Übersetzungen anfertigen, die in ganz Frankreich gültig sind, da sie wie die Rechtsanwälte über eine nationale Zuständigkeit verfügen.

p>Wenn die beglaubigte Übersetzung in Frankreich verwendet werden soll, muss die Unterschrift des sachverständigen Übersetzers nicht beglaubigt werden und kann der Behörde, die sie anfordert, unverändert vorgelegt werden.

Wenn die Übersetzung im Ausland verwendet werden soll, ist der erste Schritt die Beglaubigung der Unterschrift des sachverständigen Übersetzers durch das Rathaus seines Wohnsitzes, einen Notar oder die Handelskammer.

Auf einer beglaubigten Übersetzung bringt der Übersetzer neben seiner Beglaubigung auf jeder Seite des Ausgangsdokuments und der Übersetzung eine Seitennummerierung, das Datum, seinen Stempel, seine Unterschrift und eine einmalige Nummer ne varietur an, die dazu dient, die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Ausgangsdokument sicherzustellen.

Da der ermächtigte sachverständige Übersetzer für die Übersetzung zivil- und strafrechtlich haftet, muss sie vor der Beglaubigung von ihm neu angefertigt oder vollständig überarbeitet werden.

Eine von einem ermächtigten Übersetzer angefertigte Übersetzung wird in der Regel im gesamten betreffenden Land einschließlich der dort ansässigen Botschaften und Konsulate offiziell anerkannt. Im Ausland ist die Anerkennung von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt vom Antragsteller ab.

Eine von einem französischen Rechtsexperten angefertigte Übersetzung ist gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der gesamten EU gültig. Für andere Länder wenden Sie sich bitte an uns.

Es ist schwierig, den Preis für eine beglaubigte Übersetzung anzugeben, da er von mehreren Faktoren abhängt: dem Umfang des zu übersetzenden Textes, der gewünschten Frist, der Sprachkombination, der Art und dem Schwierigkeitsgrad des Textes und manchmal auch von seiner Lesbarkeit. Der Tarif wird pro Wort festgelegt, wobei für kleine Dokumente und eventuelle Versandkosten ein Mindestbetrag berechnet wird. Wir bieten einen kostenlosen Kostenvoranschlag.

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